Schullaufbahnempfehlung
Nach §34 Abs.1 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt hat die Schule die Personensorgeberechtigten bei der Wahl des Bildungsweges für ihr Kind zu beraten.
Dies erfolgt transparent in regelmäßigen Beratungs- und Lernentwicklungsgesprächen.
Neben der Notengebung werden folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sowie deren Ausürägungsgrad eingeschätzt:
•Denk- und Merkfähigeit
•Sprach- und Kommunikationsfähigkeit
•Motivation/ Bekastbarkeit/ Konzentration
•Arbeits- und Lernverhalten
•Sozialverhalten
Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche festgelegt.
Unter der Rubrik "Schuleinzugsbereiche/ Termine" erhalten Sie weitere Informationen.