Schullaufbahnempfehlung

Nach §34 Abs.1 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt hat die Schule die Personensorgeberechtigten bei der Wahl des Bildungsweges für ihr Kind zu beraten.

Dies erfolgt transparent in regelmäßigen Beratungs- und Lernentwicklungsgesprächen.

Neben der Notengebung werden folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sowie deren Ausürägungsgrad eingeschätzt:

 

•Denk- und Merkfähigeit

•Sprach- und Kommunikationsfähigkeit

•Motivation/ Bekastbarkeit/ Konzentration

•Arbeits- und Lernverhalten

•Sozialverhalten

 

Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche festgelegt.

Unter der Rubrik "Schuleinzugsbereiche/ Termine" erhalten Sie weitere Informationen.

 

Terminkette weiterführende Schulen Planung 26/27

Verfahren zur Eignungsfeststellung für den Übergang zum Gymnasium nach dem vierten Schuljahrgang


Terminplan:


bis 03.07.2026

Information zum Verfahren der Schullaufbahnberatung einschließlich Eignungsfeststellungsverfahren

bis 31.08.2026

Abfrage zur vorläufigen Wahl zum Besuch der weiterführenden Schule nach dem 4. Schuljahrgang

bis 11.09.2026

Rückmeldung der Grundschule an die Personensorgeberechtigen zur vorläufigen Empfehlung der weiterführenden Schulform

bis 18.09.2026

Zurücksendung des unterschriebenen Formulars an die Grundschule

29.09.2026

Eignungsfeststellungsverfahren:
Schriftlicher Teil im Fach Deutsch

01.10.2026

Eignungsfeststellungsverfahren:
Schriftlicher Teil im Fach Mathematik

07.11.2026

Eignungsfeststellungsverfahren:
Mündlicher Teil in den Fächern Deutsch und Mathematik



Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesbildungsserver: 

 

Bildungsserver Sachsen Anhalt - Aufnahme an weiterführenden Schulen




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