Schullaufbahnempfehlung

Nach §34 Abs.1 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt hat die Schule die Personensorgeberechtigten bei der Wahl des Bildungsweges für ihr Kind zu beraten.

Dies erfolgt transparent in regelmäßigen Beratungs- und Lernentwicklungsgesprächen.

Neben der Notengebung werden folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sowie deren Ausürägungsgrad eingeschätzt:

 

•Denk- und Merkfähigeit

•Sprach- und Kommunikationsfähigkeit

•Motivation/ Bekastbarkeit/ Konzentration

•Arbeits- und Lernverhalten

•Sozialverhalten

 

Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche festgelegt.

Unter der Rubrik "Schuleinzugsbereiche/ Termine" erhalten Sie weitere Informationen.

 




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