Schullaufbahnempfehlung
Nach §34 Abs.1 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt hat die Schule die Personensorgeberechtigten bei der Wahl des Bildungsweges für ihr Kind zu beraten.
Dies erfolgt transparent in regelmäßigen Beratungs- und Lernentwicklungsgesprächen.
Neben der Notengebung werden folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sowie deren Ausürägungsgrad eingeschätzt:
•Denk- und Merkfähigeit
•Sprach- und Kommunikationsfähigkeit
•Motivation/ Bekastbarkeit/ Konzentration
•Arbeits- und Lernverhalten
•Sozialverhalten
Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche festgelegt.
Unter der Rubrik "Schuleinzugsbereiche/ Termine" erhalten Sie weitere Informationen.
Terminkette weiterführende Schulen Planung 26/27
Verfahren zur Eignungsfeststellung für den Übergang zum Gymnasium nach dem vierten Schuljahrgang
Terminplan:
bis 03.07.2026
Information zum Verfahren der Schullaufbahnberatung einschließlich Eignungsfeststellungsverfahren
bis 31.08.2026
Abfrage zur vorläufigen Wahl zum Besuch der weiterführenden Schule nach dem 4. Schuljahrgang
bis 11.09.2026
Rückmeldung der Grundschule an die Personensorgeberechtigen zur vorläufigen Empfehlung der weiterführenden Schulform
bis 18.09.2026
Zurücksendung des unterschriebenen Formulars an die Grundschule
29.09.2026
Eignungsfeststellungsverfahren:
Schriftlicher Teil im Fach Deutsch
01.10.2026
Eignungsfeststellungsverfahren:
Schriftlicher Teil im Fach Mathematik
07.11.2026
Eignungsfeststellungsverfahren:
Mündlicher Teil in den Fächern Deutsch und Mathematik
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesbildungsserver:
Bildungsserver Sachsen Anhalt - Aufnahme an weiterführenden Schulen

