Schullaufbahnempfehlung
Nach §34 Abs.1 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt hat die Schule die Personensorgeberechtigten bei der Wahl des Bildungsweges für ihr Kind zu beraten.
Dies erfolgt transparent in regelmäßigen Beratungs- und Lernentwicklungsgesprächen.
Neben der Notengebung werden folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sowie deren Ausürägungsgrad eingeschätzt:
•Denk- und Merkfähigeit
•Sprach- und Kommunikationsfähigkeit
•Motivation/ Bekastbarkeit/ Konzentration
•Arbeits- und Lernverhalten
•Sozialverhalten
Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche festgelegt.
Unter der Rubrik "Schuleinzugsbereiche/ Termine" erhalten Sie weitere Informationen.
Terminkette weiterführende Schulen Planung 25/26
Bis 27.06.2025
Information zum Verfahren der Schullaufbahnberatung einschließlich Eignungsfeststellungsverfahren
Bis 22.08.2025
Abfrage zur vorläufigen Wahl zum Besuch der weiterführenden Schule nach dem 4. Schuljahrgang
Bis 26.09.2025
Rückmeldung der Grundschule an die Personensorgeberechtigen zur vorläufigen Empfehlung der weiterführenden Schulform
Bis 02.10.2025
Zurücksendung des unterschriebenen Formulars an die Grundschule
Bis 06.10.2025
Anmeldung der am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beim Landesschulamt durch die Grundschule
04.11.2025
Eignungsfeststellungsverfahren: Schriftliche Leistungserhebung im Fach Deutsch
06.11.2025
Eignungsfeststellungsverfahren: Schriftliche Leistungserhebung im Fach Mathematik
22.11.2025
Eignungsfeststellungsverfahren: Mündliche Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik
Broschüre: hier

