Schullaufbahnempfehlung

Nach §34 Abs.1 Satz 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt hat die Schule die Personensorgeberechtigten bei der Wahl des Bildungsweges für ihr Kind zu beraten.

Dies erfolgt transparent in regelmäßigen Beratungs- und Lernentwicklungsgesprächen.

Neben der Notengebung werden folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sowie deren Ausürägungsgrad eingeschätzt:

 

•Denk- und Merkfähigeit

•Sprach- und Kommunikationsfähigkeit

•Motivation/ Bekastbarkeit/ Konzentration

•Arbeits- und Lernverhalten

•Sozialverhalten

 

Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche festgelegt.

Unter der Rubrik "Schuleinzugsbereiche/ Termine" erhalten Sie weitere Informationen.

 

Terminkette weiterführende Schulen Planung 25/26


Bis 27.06.2025

Information zum Verfahren der Schullaufbahnberatung einschließlich Eignungsfeststellungsverfahren

Bis 22.08.2025

Abfrage zur vorläufigen Wahl zum Besuch der weiterführenden Schule nach dem 4. Schuljahrgang

Bis 26.09.2025

Rückmeldung der Grundschule an die Personensorgeberechtigen zur vorläufigen Empfehlung der weiterführenden Schulform

Bis 02.10.2025

Zurücksendung des unterschriebenen Formulars an die Grundschule

Bis 06.10.2025

Anmeldung der am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beim Landesschulamt durch die Grundschule

04.11.2025

Eignungsfeststellungsverfahren: Schriftliche Leistungserhebung im Fach Deutsch

06.11.2025

Eignungsfeststellungsverfahren: Schriftliche Leistungserhebung im Fach Mathematik

22.11.2025

Eignungsfeststellungsverfahren: Mündliche Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik

 

Broschüre: hier




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